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Geschäftsstelle informiert

Informationen zur Rundfunkbeitragspflicht für Chöre, mit Musterschreiben: Rundfunkbeitrag

Informationen zum Deutschen Chorfest 2020 in Leipzig können Sie hier aufrufen: Chorfest-Broschüre

Eine Übersicht aller aktuellen Carusos-Seminare und Carusos-Berater in Ihrer Nähe finden Sie auf der  Carusos-Homepage

Änderungen der Empfängern der Baden vokal können selbstständig über die Bestandserhebung vorgenommen werden. Wie das geht lesen Sie hier.

VOCALS ON AIR - Radio rund um Chöre und Chormusik
Ein Projekt der Chorjugend im Schwäbischen Chorverband und Radio Schwabenwelle,
im Livestream unter www.vocalsonair.de


Der BCV wird gefördert durch:

Ehrungsanträge online

Achtung: NEU ab September 2019!

Ab sofort können Ehrungen auch online über unser BCV-Bestandsportal beantragt werden. Sie können die Anträge nach erfolgter Anmeldung direkt im Portal ausfüllen und an die zuständigen Ehrungssachbearbeiter/innen senden.

Zur Anmeldung im BCV-Bestandsportal gelangen Sie hier: BCV- Bestandsportal

Eine Schritt für Schritt - Anleitung, wie Sie Ehrungsanträge online stellen können, finden Sie hier: Anleitung

Die Vorgehensweise wird Ihnen auch im nachfolgenden Video erklärt:



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Ehrungsanträge

Unter bestimmten Voraussetzungen können erwachsene Einzelmitglieder, Kinder- und Jugendliche sowie Vereine durch den Badischen Chorverband, den Deutschen Chorverband, die Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände (BDC), das Land Baden-Württemberg oder den Bund geehrt werden. Die Ehrungen müssen jeweils schriftlich mit den entsprechenden Antragsformularen, die Sie nachstehend finden, beantragt werden.
 
Bitte beachten Sie, die Ehrungsanträge über den regionalen Chorverband einzureichen, da dort eine Prüfung der Angaben und der Vollständigkeit der Unterlagen vorgenommen und mit Unterschrift bestätigt wird. Danach erfolgt  die Weitergabe der Ehrungsanträge an die Geschäftsstelle des Badischen Chorverbandes zur weiteren Bearbeitung.
 
Aktive Singejahre: Hierzu zählen alle Jahre, die ein Mitglied in einem Chor gesungen hat, auch die Jahre davor in z.B. einem Schulchor, Kirchenchor oder freien Chor.
 
Bitte beantragen sie die Ehrungen rechtzeitig – mindestens sechs Wochen vor dem Ehrungstermin.
 
Ehrungsantrag für Sänger/innen
 
Ehrungsantrag für Vereine
 
Ehrungsantrag für Chorleiter/innen
 
Ehrungsantrag für 10 Jahre Kinder- und Jugendchorleiter/in
 
 
 
 
Conradin-Kreutzer-Tafel
Die Conradin-Kreutzer-Tafel ist eine Auszeichnung des Landes Baden-Württemberg für Laienmusikensembles des Landes, die 150 Jahre oder älter sind und sich künstlerische, volksbildende und kulturelle Verdienste um die Pflege der Laienmusik erworben haben. Eine der Voraussetzungen für die Verleihung der Conradin-Kreutzer-Tafel ist auch, dass die Vereine die für 100jähriges Bestehen verliehene Zelter-Plakette besitzen. Gestiftet wurde die im Jahre 1998 beim Tag der Laienmusik in Baden-Baden zum ersten Mal verliehene Conradin-Kreutzer-Tafel auf Initiative des Ministerpräsidenten Erwin Teufel. Die Verleihung erfolgt nur im Jahr von runden Jubiläen der Vereine (150-, 160-, 170- usw. jährige Jubiläen). Die Conradin-Kreutzer-Tafel wird jährlich im Rahmen des Landes-Musik-Festivals zusammen mit einer Urkunde an die Vereine übergeben.
Der Antrag auf Verleihung muss spätestens im Vorjahr des Verleihungstermins bis zum 15. Oktober in der Geschäftsstelle in Karlsruhe vorliegen. Genauere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
 
Den Antrag auf Verleihung der Conradin-Kreutzer-Tafel finden Sie hier:

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kultursparten/musik/amateurmusik/

 

 

 

 
Zelter Plakette
 
Chöre können die Zelter-Plakette erhalten, wenn sie mindestens 100 Jahre bestehen und sich in dieser langen Zeit besondere Verdienste um die Förderung des kulturellen Lebens durch die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes erworben haben.
Über die Anträge entscheidet der BDC in Berlin.
 
Der Antrag muss bis spätestens 1. Juni des Vorjahres des gewünschten Verleihungstermins mit allen geforderten Anlagen bei der Geschäftsstelle in Karlsruhe vorliegen.
 
Nach der symbolischen Verleihung der Plakette durch den Bundespräsidenten oder einen Vertreter (meist Ende März eines Jahres) werden die Urkunden und Plaketten über die zuständigen Ministerien an die Regierungspräsidien oder Bürgermeisterämter weitergegeben.
Erst dann können die Plaketten überreicht werden. Planen Sie daher den Verleihungstermin erst ab dem Monat Juni im Jubiläumsjahr ein.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

http://www.chorverbaende.de/de/zelter-plakette.html

 
Ehrungsantrag für Zelter Plakette
 
Richtlinien zur Zelterplakette
 

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